Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Regionalverband Wittenberg

Ein mit Front- und Rücklicht, reflektierenden Felgen oder Katzenaugen und Pedalreflektoren ausgestattetes Fahrrad ist von allen Seiten aus weiter Entfernung sichtbar. (c) ADFC Wittenberg © Frieda Nagler

Sehen und gesehen werden: Fahrradbeleuchtung im Fokus

Eine gute Beleuchtung am Fahrrad erhöht gerade in der dunklen Jahreszeit nicht nur die eigene Sicherheit. Der ADFC Wittenberg gibt deshalb Tipps zur richtigen Beleuchtung.

Eine gute Beleuchtung am Fahrrad erhöht gerade in der dunklen Jahreszeit nicht nur die eigene Sicherheit, sondern hilft auch Autofahrenden und Fußgängern, frühzeitig reagieren zu können. Der ADFC Wittenberg gibt deshalb Tipps zur richtigen Fahrradbeleuchtung.

Viele neue Fahrräder werden ohne festes Licht verkauft. Daher ist der Griff schnell zu batteriebetriebenen Leuchten. Doch Nabendynamos, kleine Generatoren in der Radnabe, bieten einige Vorteile: „Er läuft kaum spürbar mit, ist wartungsarm und funktioniert auch bei Regen zuverlässig. Das Licht ist immer einsatzbereit und das Laden entfällt“, erklärt Michael Herzog, Co-Vorsitzender des ADFC Wittenberg. Moderne Leuchten besitzen in der Regel eine Standlichtfunktion, damit auch beim Warten mit einer aktive Beleuchtung die Wahrnehmbarkeit steigt.

Moderne Fahrradleuchten sorgen dafür, dass Radfahrende nicht nur gesehen werden, sondern auch den Weg und mögliche Gefahrenstellen gut erkennen können. So werden beispielsweise auch unbeleuchtete Fußgänger und Schlaglöcher auf gemeinsamen Wegen besser sichtbar. Wichtig ist, dass das Licht andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet., was die rechtliche Vorgabe ist. Als Orientierung gilt: Die Hell-Dunkel-Grenze des Lichtkegels muss auf der Fahrbahn liegen. Ein Bereich von etwa 10-20 Meter vor dem Fahrrad ist für die meisten ausreichend. Ein Tipp: Das Fahrrad etwa fünf Meter vor eine Wand stellen und die Einstellung überprüfen – die Hell-Dunkel-Grenze sollte unterhalb des Abstands vom Scheinwerfer am Fahrrad zum Fußboden liegen. Die hellste Fläche sollte etwa auf halber Höhe der Wand erscheinen. Beratungen und Hilfe kann der lokalen Fahrradhändler des Vertrauens bieten.

Wenige wissen, dass auch Rückstrahler gesetzlich vorgeschrieben sind. „Die Pedale müssen Reflektoren besitzen, und an den Rädern sollten entweder Katzenaugen oder Reflektorstreifen angebracht sein“, erläutert Frieda Nagler, Co-Vorsitzende des ADFC. „Rückstrahler sind aus über 100 Meter Entfernung sichtbar und helfen auch zu Entspannung im Straßenverkehr, da anderen Verkehrsteilnehmern frühzeitig klar ist, dass da vorne eine andere Person ist.“


https://wittenberg.adfc.de/pressemitteilung/sehen-und-gesehen-werden-fahrradbeleuchtung-im-fokus

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